Eintragung von Sternenkindern möglich

Mit Tränen des Glücks in den Augen und einem hüpfenden Mutterherzens sitze ich jetzt zuhause vor den Urkunden, die bestätigen, dass es meine Sternenkinder Johann & Florentine gibt. Als ich das Standesamt mittags verließ konnte ich das alles noch gar nicht fassen. Den Namen meiner Sternenkinder auf einer Urkunde mit Amtssiegel und Unterschrift. Unglaublich ..

Der unermüdliche Einsatz vieler Beteiligter über Jahre hat dies möglich gemacht. DANKE!

Seit 1.4.2017 ist es in Österreich möglich seine frühverstorbenen Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) ins Personenstandsregister eintragen zu lassen & sich eine Urkunde ausstellen zu lassen.

Die Eintragung ist ...
* freiwillig möglich.
* zeitlich unbegrenzt rückwirkend möglich (egal wie lange die Fehlgeburt zurück liegt).
* mit einer ärztlichen Bestätigung (Arztbrief oder Bestätigung der/des GynäkologIN) möglich.
* der Mutter oder dem Vater (mit dem Einverständnis der Mutter) möglich.
* in jedem Standesamt mit einem gültigen Lichtbildausweis möglich.

Laut dem Personenstandsgesetz 2013 § 57a hat die Urkunde über Fehlgeburten zu enthalten:
* allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater (§ 36 Abs. 7) bekannt gegeben Namen;
* allenfalls das Geschlecht des Kindes;
* den Tag und allenfalls Ort der Fehlgeburt des Kindes;
* die Namen der Mutter und allenfalls des Vaters (§ 36 Abs. 7);
* das Datum der Ausstellung;
* die Namen des Standesbeamten.

Die beurkundete Bescheinigung kann in jedem Standesamt beantragt werden und stellt keine Personenstandsurkunde im ursprünglichen Sinne dar. Deshalb hat sie keinen Rechtswirkung auf weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Leichen- und Bestattungsgesetz oder auf das Mutterschutzgesetz.

*** Es ist ein unglaublich schönes Gefühl! ***