“War mein Kind kein Kind?”

[vc_row][vc_column][vc_single_image image=”“199″” img_size=”“large“”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Laut Gesetz müssen frühverstorbene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht in Österreich weder registriert noch gemeldet werden. Somit entsteht das Bild, dass diese Kinder nie existiert hätten. Daher hat Anita Ogris die Petition „Fehlgeborene Kinder sollen als Kinder offiziell anerkannt werden“ gestartet, damit diese „Gewichtsmarke“ von 500 g fällt und jedes ungeborene Leben, also auch das unter 500 g, beurkundet werden kann. Das würde auch bedeuten, dass Eltern von sehr früh, fehlgeborenen Kindern zumindest eine Urkunde in Händen halten können. Denn gerade diesen Betroffenen fehlt oft eine bleibende Erinnerung, ein Anker in der Realität („war dieses Kind denn wirklich?“) und die Verarbeitung des Verlustes wird noch schwerer, als sie schon ist.
Ziel dieser Petition ist es, eine breite Zustimmung der Bevölkerung zu erhalten, diese für das Thema zu sensibilisieren und den politischen Fokus auf das Thema zu lenken!

Warum ist das von Wichtigkeit?

Für ein besseres Verständnis, führt Anita Orgis dazu zwei O-Töne von betroffenen Eltern an:
– „Unser Kind wog 491 g. Die fehlenden 9 Gramm haben darüber entschieden, ob unser Kind offiziell existiert hat, oder eben nicht!“
– „Meine Frau verlor vor 26 Jahren unser Kind im dritten Monat. Wir haben getrauert, obwohl es offiziell keinen Grund zum Trauern gab. Die Trauer wog für uns gleich viel, wie die Trauer um ein Kind, welches „offiziell existiert“ hätte. Der einzige Unterschied für uns lag darin, dass die Gesellschaft keinen Platz für unsere Trauer hatte, somit fiel der Trost, das Verständnis und der Rückhalt in dieser harten Zeit weg. ….uns fehlt bis heute noch immer ein Kind, unsere Tochter, sie wäre jetzt 26 Jahre alt…meiner Frau und mir!“

Nicht unwesentlich ist auch die Tatsache, dass hier auch andere Gesetze „mit dranhängen“, die z. B. über den Umgang mit den Müttern in der Arbeitswelt entscheiden. So hatte z. B. die Mutter, deren Kind 9 Gramm „zu wenig“ wog keinen Anspruch auf Mutterschutz, um sich von der belastenden Schwangerschaft und deren tragischem Ende zu erholen, denn vor dem Gesetz gab es „kein“ Kind und demnach ist sie auch „keine“ Mutter. Bitter, aber wahr!

Für alle, die zu einer Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beitragen möchten – hier der Link zur parlamentarischen Petition Abschaffung der 500 Gramm Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]