Gemeinsam für Veränderung

Simones Tochter Florentine wog bei ihrer Geburt 495 Gramm – nur 5 Gramm zu wenig, um in Österreich rechtlich als Mensch anerkannt zu werden. Kinder, die mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm tot zur Welt kommen, erhalten weder eine Geburts- noch eine Sterbeurkunde. Florentine existiert auf dem Papier nicht.

Erst seit dem 1. April 2017 haben Eltern die Möglichkeit, ihr frühverstorbenes Kind ins Personenstandsregister eintragen zu lassen und ihm damit offiziell einen Namen zu geben. Doch diese Eintragung hat keine rechtliche Wirkung auf andere Gesetze. Das betrifft unter anderem das Mutterschutzgesetz oder das Bestattungsrecht.

Eine Mutter, deren Kind unter 500 Gramm wiegt, hat keinen Anspruch auf Mutterschutz. Erst ab 501 Gramm gilt das Kind als „Totgeburt“, und die Mutter erhält Mutterschutz. Es ist kaum zu fassen: Ein einziges Gramm entscheidet darüber, ob eine Mutter nach einem solchen Verlust sofort wieder arbeiten gehen muss oder nicht. Eine Krankschreibung ist zwar möglich, aber nach einem traumatischen Erlebnis fehlt oft die Kraft, sich aktiv darum zu bemühen.

Der Verein *Rechte für Sternchenmamas* setzt sich mit Expert:innen und Organisationen für die Verbesserung der rechtlichen Situation betroffener Eltern in Österreich ein. Zu den Forderungen gehören:

- Gestaffelter Mutterschutz

- Freistellung des Partners/der Partnerin

- Änderung des Begriffs „Fehlgeburt“ zu „kleine Geburt“ oder „Schwangerschaftsverlust“

- Erweiterung des vorzeitigen Mutterschutzes

Wir vom Verein Pusteblume unterstützen diese Initiative und rufen euch alle dazu auf:

**Unterzeichnet die Bürgerinitiative.**

**Teilt sie in eurem Umfeld.**

**Sprecht über dieses wichtige Thema.**


Mit eurer Stimme gebt ihr betroffenen Familien eine Stimme.

Mit eurer Stimme helft ihr, das Leben dieser Eltern nachhaltig zu verbessern.

Mit eurer Stimme unterstützt ihr die Initiator:innen, dran zu bleiben und weiterzukämpfen.


Lass deine Stimme zum **MUTAUSBRUCH** werden – jetzt!

Alle, die schon einmal unterschrieben haben, bitte nochmals unterzeichnen. Für die Beratung im Nationalrat ist dies von großer Bedeutung.

www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/7

Bildquelle/-rechte: Simone Strobl

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